Anspruch auf Entlastungsleistungen
Alle Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125 EUR. Auf Jahr gesehen sind das 1.500 EUR, die für zweckgebundene Entlastungsleistungen zur Verfügung stehen.
Der Entlastungsbetrag steht, anders als andere Leistungen der Pflegeversicherung, auch Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 zur Verfügung.
Typische Beanspruchung der Entlastungsleistungen
Der Entlastungsbetrag ist für die Erstattung der nachfolgenden Aufwendungen vorgesehen.
- Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag
- Leistungen zugelassener Pflegedienste (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht für die Leistungen der Selbstversorgung)
- Leistungen der Kurzzeitpflege
- Leistungen der Tages- oder Nachtpflege
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Unsere Philosophie In dieser digitalen oft unpersönlichen Welt geben wir unserer Firma ein Gesicht, eine vertraute Stimme und persönlichen Kontakt. Wir arbeiten mit unserem Namen und nicht versteckt hinter einem Fantasiewort.Entstanden aus dem eigenen Betreuungsproblematik des alleine lebenden Vaters, haben wir die Firma so aufgestellt, wie wir es uns damals…
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