Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Maßnahmen, die dazu dienen, die Wohnsituation einer Person mit Pflegebedarf zu verbessern und deren Selbstständigkeit im Alltag zu fördern. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Wohnung oder das Wohnumfeld an die individuellen Bedürfnisse und Einschränkungen anzupassen, um eine möglichst selbstbestimmte und barrierefreie Lebensführung zu ermöglichen.

Welche wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gibt es?

  • Umbau der Wohnung: Hierzu zählen beispielsweise der Einbau von Haltegriffen, der Umbau des Badezimmers mit einer bodengleichen Dusche oder der Einbau eines Treppenlifts.
  • Anpassung der Möblierung: Die Möblierung kann an die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person angepasst werden, zum Beispiel durch den Einsatz von höhenverstellbaren Betten oder speziellen Sitzmöbeln.
  • Technische Hilfsmittel: Der Einsatz von technischen Hilfsmitteln wie beispielsweise Hausnotrufsystemen, automatischen Türöffnern oder Treppensteigern kann die Selbstständigkeit und Sicherheit erhöhen.
  • Barrierefreie Gestaltung des Wohnumfelds: Hierzu zählen beispielsweise der Einbau von Rampen oder der Abbau von Schwellen im Eingangsbereich, die Anpassung von Türen oder die Schaffung von ausreichend Bewegungsfläche in den Räumen.

Welche Bearbeitungsfrist bei Anträgen auf wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gelten?

Gesetzlich vorgeschrieben müssen Anträge auf Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen innerhalb von drei Wochen entschieden werden. Es gilt also eine Bearbeitungsfrist von drei Wochen! Die Bearbeitungsfrist kann sich auf maximal fünf Wochen verlängern, sofern zur Entscheidung über den Antrag auf Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ein Gutachten notwendig ist, bzw. eingeholt werden muss. Nach Ablauf der oben genannten Frist(en) gilt der Antrag, sofern kein Bescheid vorliegt, auch ohne positiven Bescheid als genehmigt.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können dazu beitragen, dass Menschen mit Pflegebedarf länger in ihrer vertrauten Umgebung, im häuslichen Umfeld, bleiben können und ihre Lebensqualität verbessert wird. Die Kosten für solche Maßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegeversicherung übernommen werden. Es empfiehlt sich, dass Sie sich vorab von den kompetenten Wohnberatern des bundesweiten Pflegenetzwerks (BWPN) beraten lassen. Eine solche unabhängige Wohnberatung kostet nichts und erzielt seit 1998 die besten Ergebnisse:


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