Verhinderungspflege

Was ist die Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung in Deutschland. Sie dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten, wenn sie vorübergehend oder kurzzeitig verhindert sind, die Pflege zu übernehmen. Die Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 hat und die Pflegeperson für maximal sechs Wochen im Jahr ausfällt. In dieser Zeit übernimmt eine Ersatzpflegekraft die Pflege des Pflegebedürftigen. Die Kosten für die Verhinderungspflege werden von der Pflegeversicherung übernommen, allerdings gibt es hierbei bestimmte Höchstbeträge, die jährlich begrenzt sind.

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Anspruch auf Verhinderungspflege haben Personen, die eine pflegebedürftige Person zu Hause betreuen und diese vorübergehend nicht pflegen können, beispielsweise aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen Verpflichtungen. Der Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege besteht für pflegebedürftige Personen der Pflegegrade 2 bis 5. Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch. Die Verhinderungspflege kann von einem professionellen Pflegedienst oder von einer Privatperson übernommen werden. Im Falle einer privaten Ersatzpflegekraft sollte diese, im besten Fall, nicht bis zum zweiten Grad mit der pflegebedeürftigen Person verwandt sein und nicht im gleichen Haushalt leben.

Verjähren ansprüche auf Verhinderungspflege?

Ja, Ansprüche auf Verhinderungspflege können verjähren. Gemäß § 45 SGB XI beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Verhinderungspflege grundsätzlich vier Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Pflegebedürftige Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. In bestimmten Fällen kann es zu einer Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung kommen. Im Zweifel ist es daher ratsam, sich im konkreten Fall rechtzeitig an einen Rechtsanwalt zu wenden, um mögliche Verjährungsfristen zu klären.

Unterstützung bei Anträgen auf Verhinderungspflege

Trotz des gesetzlich eindeutig geregelten Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege, nutzen Pflegekassen jede erdenkliche Möglihckeit, diese Leistungen einzusparen. Es empfiehlt sich daher dringend, dass Sie sich vor einem Antrag pflegefachlich und unbhängig beraten lassen:


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Pflegekraft und Ehepaar: (c) BWPN | laflor - Getty Images